
Abgeltungsteuer – Die wichtigsten Änderungen pro Finanzprodukt im Überblick
Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 hat umfangreiche Auswirkungen auf die Besteuerung von Kapitalanlagen. Was sich durch
die Abgeltungsteuer bei den wichtigsten Anlageformen ändert, haben wir für Sie in Auszügen auf dieser Seite zusammengefasst.
Aktien
- Gewinne bei der Veräußerung von Aktien, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, sind abgeltungsteuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer.
- Gewinne bei der Veräußerung von Aktien, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sind steuerfrei wenn die einjährige
Behaltefrist (Spekulationsfrist) eingehalten wurde. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind Veräußerungsgewinne steuerpflichtig und unterliegen der allgemeinen Einkommensteuer.
- Verluste bei der Veräußerung von Aktien, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, können nur noch mit Gewinnen aus
Aktienverkäufen verrechnet werden.
- Verluste bei der Veräußerung von Aktien, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, können nur noch bis 2013 mit
Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden.
- Ab dem 01.01.2009 sind Dividendeneinkünfte grundsätzlich abgeltungsteuerpflichtig.
- Vor dem 01.01.2009 ausgeschüttete Dividenden werden mit dem halben Betrag der Einkommensteuer mit dem persönlichen
Steuersatz unterworfen.
Festzinsanleihen
- Gewinne bei der Veräußerung von Anleihen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, sind abgeltungsteuerpflichtig,
unabhängig von der Haltedauer.
- Gewinne bei der Veräußerung von Anleihen, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sind steuerfrei wenn die einjährige
Behaltefrist (Spekulationsfrist) eingehalten wurde. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind Veräußerungsgewinne steuerpflichtig und unterliegen der allgemeinen Einkommensteuer.
- Ab dem 01.01.2009 sind Zinseinkünfte abgeltungsteuerpflichtig.
- Vor dem 01.01.2009 sind Zinseinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Fonds - Investmentanteile
- Gewinne bei der Veräußerung von Investmentanteile, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, sind abgeltungsteuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer.
- Gewinne bei der Veräußerung von Investmentanteilen, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sind steuerfrei wenn die einjährige Behaltefrist (Spekulationsfrist) eingehalten wurde. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind Veräußerungsgewinne steuerpflichtig und unterliegen der allgemeinen Einkommensteuer.
- Steuerlich absetzbar ist auch nach Einführung der Abgeltungsteuer der Ausgabeaufschlag beim Kauf von Fonds. Dieser vermindert somit steuerlich realisierte Gewinne, bzw. erhöht angefallene Verluste.
Kapitallebensversicherungen (darunter fallen auch fondsgebundene Lebensversicherungen)
- Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 erworben wurden, werden mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif veranlagt und nicht mit dem Abgeltungsteuersatz. Versteuert wird der hälftige Unterschiedsbetrag (Differenz zwischen Auszahlung und einbezahlten Beiträgen), wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre läuft und der Versicherte bei Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Ab dem 01.04.2009 wurden neue Bestimmungen eingeführt um die Vorteile der hälftigen Besteuerung am Vertragsende zu erlangen. Diese sind im Einzelnen:
Kapitallebensversicherungen mit laufender Beitragszahlung müssen einen Mindesttodesfallschutz von 50% der Beitragssumme beinhalten. Dieses ist über die gesamte Laufzeit notwendig.
Kapitallebensversicherungen mit einmaliger Beitragszahlung müssen einen Mindesttodesfallschutz beinhalten, der das Deckungskapital um mindestens 10% übersteigt. Dieser Prozentsatz darf bis zur Beendigung der Vertragslaufzeit in jährlich gleichen Schritten auf Null gehen.
Fondsgebundene Lebensversicherungen müssen einen Mindesttodesfallschutz beinhalten, der den Zeitwert des Versicherungsvertrages nach 5 Jahren oder die Beitragssumme um mindestens 10% übersteigt.
- Kapitallebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 erworben wurden, sind steuerbefreit, wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre läuft, eine mindestens fünfjährige laufende Beitragszahlung erfolgte und ein 60-prozentiger Mindesttodesfallschutz vereinbart wurde.
Wenn die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten werden, findet die Abgeltungsteuer Anwendung.
Private Rentenversicherungen (darunter fallen auch fondsgebundene Rentenversicherungen)
- Private Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 erworben wurden, werden mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif veranlagt und nicht mit dem Abgeltungsteuersatz. Versteuert wird der hälftige Unterschiedsbetrag (Differenz zwischen Auszahlung und einbezahlten Beiträgen), wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre läuft und der Versicherte bei Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet hat.
- Private Rentenversicherungen, die vor dem 01.01.2005 erworben wurden, sind steuerbefreit, wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre läuft, eine mindestens fünfjährige laufende Beitragszahlung erfolgte und ein 60-prozentiger Mindesttodesfallschutz vereinbart wurde.
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