| Tipps und Tricks |
- Weiterhin absetzbar ist der Ausgabeaufschlag beim Kauf von Fonds. Ausgabeaufschläge vermindern somit steuerlich realisierte Gewinne, bzw. erhöhen angefallene Verluste.
- Ist eine langfristige Investition in Fonds-Sparplänen geplant, wäre alternativ eine Anlage in fondsgebundene Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen überlegenswert. Bei fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wird die Differenz zwischen Auszahlung und einbezahlten Beiträgen mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif besteuert, wenn der Versicherte bei Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief. Gewinne aus den Fonds-Sparplänen unterliegen vollständig der Abgeltungsteuer.
- Für die Berechnung der Veräusserungsergebnisse wird die FIFO-Methode (First In - First Out) angewendet. Diese besagt, dass die ältesten Positionen zuerst wieder ausgebucht werden. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich auf Depot-Ebene. Durch Eröffnung eines Zweit-Depots oder eines Unterdepots kann in bestimmten Konstellationen ein steuerlich günstigeres Ergebnis erreicht werden.
- Da Werbungskosten mit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr geltend gemacht werden können, sollte -wenn möglich- eine Verrechnung in 2008 angestrebt werden. Weiterhin absetzbar sind Transaktionskosten wie Limitgebühren, Maklercourtage und Bankspesen, die beim Kauf / Verkauf von Wertpapieren entstehen. Im Rahmen von Vermögensverwaltungsverträgen können bis zu 50% der Pauschalgebühren als Transaktionskostenanteil anerkannt werden, wenn die genaue Höhe der Transaktionskosten vertraglich festgehalten wird.
- Auch Verluste aus Wertpapierverkäufen, die vor dem 01.01.2009 realisiert wurden, können bis 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verluste im Jahr ihrer Entstehung in der Steuererklärung angegeben wurden und diese im Verlustfeststellungsbescheid berücksichtigt wurden.
- Weiter Tipps, wie man die Abgeltungsteuer sparen oder umgehen kann, finden Sie auf den folgenden Seiten.
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| Infos und News |
- Obwohl in vielen Publikationen von der "Abgeltungssteuer" die Rede ist, ist die korrekte Schreibweise "Abgeltungsteuer".
- Kapitallebensversicherungen die nach dem 01.04.2009 abgeschlossen wurden, müssen bestimmte Kriterien erfüllen um die Vorteile der hälftigen Besteuerung am Vertragsende zu erlangen. Hier finden Sie die neuen Regelungen zur Besteuerung von Lebensversicherungen.
- Unter die Abgeltungsteuer fallen unter anderem: Zinserträge aus Wertpapieren und Bankguthaben, Dividenden, Erträge aus Genussrechten, GmbH-Ausschüttungen, steuerpflichtige Erträge resultierend aus Investmentfonds, Ausgleichszahlungen resultierend aus Aktien ohne Dividendenanspruch, Erträge aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen, Überschüsse aus Kapitallebensversicherungen, Prämien aus Stillhaltergeschäften, Gewinne aus Wertpapierveräußerungen, Gewinne aus Rückgaben von Investmentfonds, Gewinne aus Verkäufen von GmbH-Anteilen, Gewinne aus sonstigen Kapitalforderungen, Gewinne aus Verkäufen von Zins- und Dividendenansprüchen, Erträge resultierend aus Zertifikaten, ausgeschüttete Gewinne aus Wertpapierveräußerungen von Investmentfonds, Gewinne aus Verkäufen von stillen Beteiligungen / partiarischen Darlehen, Gewinne aus Termingeschäften (Swaps, Optionen, Forwards, Futures, Devisentermingeschäfte), Gewinne aus Verkäufen von Lebensversicherungen, Gewinne aus Leerverkäufen.
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